Im Zuge der sog. Hartz Reformen wurden die Regelungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengelegt. Darüber hinaus wurden die sozialhilferechtlichen Regelungen des früheren Bundessozialhilfegesetzes in das Sozialgesetzbuch als neues Zwölftes Buch überführt (SGB XII).